Förderung durch den Staat

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Entsprechend dem neuen BAföG-Gesetz kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in der Schweiz von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses BAföG gezahlt werden.
Hierbei gelten im Prinzip die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland.

Das BAföG sieht jetzt folgende Leistungen für ein Auslandsstudium vor:

- BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie beim Studium in Deutschland)

- Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro für max. 1 Jahr

- Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal 250,- Euro)

- Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Auszubildende während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.

Die Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden bei dem zuständigen BAföG-Amt:

Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 / 54 - 2692; - 3731; - 2690
Fax: 06221 / 543524

E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de